Die Fachleute für Ihr Recht
Die Kanzlei hat ihren Sitz seit mehr als 30 Jahren am Kleinflecken eingangs
der Fußgängerzone in Neumünsters Innenstadt.
Gegründet wurde sie von Rechtsanwalt und Notar
Klaus Begas sowie Rechtsanwalt und
Notar Hartmut Unterlehberg,
der im Jahre 1991 nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister aus der Sozietät ausschied.
Im Jahre 2007 konnte mit Rechtsanwalt
Eberhard Thomas ein ausgewiesener und über
die Stadtgrenzen hinaus bekannter Fachanwalt für das Arbeitsrecht für die Praxis gewonnen werden.
Verstärkung bekam die Kanzlei im Jahre 2015 durch Frau Rechtsanwältin Dagmar Teichert.
Neben dem Notariat decken die drei Rechtsanwälte alle bedeutsamen Rechtsgebiete mit fundiertem
Fachwissen und reichhaltiger juristischer Erfahrung ab.
Zum Erbrecht gehören neben
streitigen Auseinandersetzungen um Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder innerhalb
von Erbengemeinschaften auch Strategien zur Beschränkung der Erbenhaftung sowie natürlich
vorsorgende Maßnahmen wie die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten
und Patientenverfügungen, schließlich Regelungen im Bereich der „vorweggenommenen
Erbfolge“.
Auch im Bereich des Familienrechtes wird kompetent und engagiert vertreten, sei es im
Scheidungsverfahren, im Streit über Ehegatten- und Kindesunterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht
sowie den Zugewinnausgleich (Güterrecht) oder bei der Gestaltung von Eheverträgen und
Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Ein weiteres Spezialgebiet der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Mit langjähriger Berufserfahrung
werden nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Bereich der Privatwirtschaft und dem öffentlichen
Dienst sondern auch Betriebsräte und Personalräte in außergerichtlichen und
gerichtlichen Verhandlungen und Verfahren beraten und vertreten. Zu den vielfältigen
Themen im Arbeitsrecht gehören etwa Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und dem
Abschluss von Arbeitsverträgen, Befristung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitszeit,
Überstunden, Urlaub, Versetzung, Abmahnung, Zeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz
oder Abfindung.
Darüber hinaus ist das Thema Handelsvertreterrecht ein weiterer
Schwerpunkt der Kanzlei. Hierbei geht es insbesondere um die Durchsetzung von
Provisionsansprüchen oder Ausgleichsansprüchen der selbständigen Handelsvertreter
bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Ein weiteres spezielles Rechtsgebiet, das behandelt wird, ist das Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht, gleich, ob es um Auseinandersetzungen zwischen Vermietern
und Mietern oder um Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander oder
Wohnungseigentümern und Dritten geht.
Für jeden Mandanten und jeden Fall nehmen sich die Spezialisten unserer Kanzlei
ausreichend Zeit, um kompetent zu beraten und Probleme einer außergerichtlichen
oder wenn nötig gerichtlichen Lösung zuzuführen.
Unterstützt werden sie von hervorragend ausgebildeten und engagierten Mitarbeiterinnen,
die während der Bürozeiten montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
erreichbar sind. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung, gemäß individueller
Absprache auch außerhalb der Bürozeiten und falls erforderlich außerhalb
der Büroräume statt.
Klaus Begas
Seit 1980 als Rechtsanwalt und seit 1991 als Notar zugelassen, findet der gebürtige Neumünsteraner
Klaus Begas an seinem Beruf die Vielseitigkeit, die Beschäftigung mit immer neuen Lebenssachverhalten
und den Kontakt mit den Mandanten zur Ermittlung und Durchsetzung ihrer Interessen reizvoll. Seine
Schwerpunkte liegen im Zivilrecht, speziell im Erbrecht, Familienrecht und der Vertragsgestaltung.
Im Bereich des Erbrechts hat ihm die Rechtsanwaltskammer das Recht verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu führen.
Rechtsanwalt Klaus Begas ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Regelmäßige
Fortbildung ist für ihn angesichts sich immer schneller wandelnder Gesetze und Rechtsprechung
selbstverständlich. Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins und das Zertifikat
der Bundesrechtsanwaltskammer weisen dies ebenso wie die erfolgreiche Teilnahme an dem
Fachanwaltslehrgang für Erbrecht aus.
Zurück
Eberhard Thomas
Seit 1987 als Rechtsanwalt tätig, hat sich Eberhard Thomas von Beginn seiner beruflichen Laufbahn an
auf den Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert. Als arbeitsrechtlicher Experte ist Eberhard Thomas
schon seit 1992 dazu berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
zu führen. Über den Bereich des Individualarbeitsrechts hinaus steht das Betriebsverfassungsrecht
und das Personalvertretungsrecht im Zentrum der arbeitsrechtlichen Tätigkeit von Eberhard Thomas:
Er berät und vertritt Betriebsräte und Personalräte in allen Fragen der
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte und ist auf Grund seiner Fachkompetenz und Erfahrung
als Beisitzer in betrieblichen Einigungsstellen tätig. Weitere spezielle Rechtsgebiete von
Eberhard Thomas sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Handelsvertreterrecht.
Ständig aktualisiertes Fachwissen, die Kenntnis neuer Gesetze und der Änderungen in der
Rechtsprechung verbunden mit langjähriger Praxiserfahrung sind für Eberhard Thomas die
Grundlage, um seinen Mandanten professionelle Hilfe anbieten zu können, Chancen und Risiken
zu erkennen und mit seinen Mandanten gemeinsam eine individuelle Strategie zur Problemlösung zu entwickeln.
Rechtsanwalt Eberhard Thomas ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins
und im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V.
Zurück
Dagmar Teichert
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwältin im Jahr 1987 ist die gebürtige Neumünsteranerin Dagmar
Teichert als selbständige Rechtsanwältin im Zivilrecht, und dabei insbesondere im Familienrecht
tätig. Das Studium der Rechtswissenschaften schloss sie im Jahr 1986 mit einem Prädikatsexamen an
der Universität Hamburg ab. Im Familienrecht beschäftigt sich Dagmar Teichert u.a. mit der
außergerichtlichen Beratung in der Trennungsphase, der Vertretung in Scheidungs- und
Unterhaltsachen, dem Güterrecht sowie mit Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen – stets
mit dem Ziel neben einer Durchsetzung von Interessen eine dauerhafte Lösung zu finden.
Weitere Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Dagmar Teichert liegen im Vertragsrecht sowie
im Handels- und Gesellschaftsrecht. Daneben gehören das Verbraucherrecht und das
Versicherungsrecht zu ihren Interessen.
Zurück